AGB

Allgemeine Vermietungsbedingungen und Kundeninformationen


I. Allgemeine Vermietungsbedingungen


  • Grundlegende Bestimmungen
  • Die nachstehenden Vermietungsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung von Wohnmobilen und deren Zubehör, die Sie mit uns als Anbieter (VTM Camping & KFZ, Inh. Tobias Voit, Bahnhofstraße 2, 92693 Eslarn) schließen.
  • Die von uns angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Verbraucher. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  • Für Buchungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (bspw. über eine Homepage, Fax, E-Mail, Telefon u.a.) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, steht Ihnen im Falle einer Verbrauchereigenschaft nach Abs. 2 BGB kein Widerrufsrecht zu, § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.


  • Zustandekommen des Vertrages
  • BuchungGegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Wohnmobilen (im folgenden Fahrzeug) sowie deren Zubehör (gemeinsam bezeichnet als Mietsachen).
  • Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
  • Über unser Online-Buchungssystem können Sie ein verbindliches Vertragsangebot abgeben (Reservierung).
  • Sie wählen ein Fahrzeug sowie bei Bedarf das von Ihnen benötigte Zubehör und den Mietzeitraum. Nach der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungsbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers) bzw. den Mietvorgang abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „Jetzt Buchen“ geben Sie ein verbindliches Angebot bei uns ab. Sie erhalten zunächst eine automatische E-Mail über den Eingang Ihrer Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.
  • Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt innerhalb von 2-4 Werktagen durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (z.B. per E-Mail) oder Fax.
  • Buchungen gelten nur für Fahrzeuggruppen und nicht für konkrete Fahrzeuge oder bestimmte Modelle.
  • Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt überwiegend per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.


  • Stornierung, Reiserücktrittsversicherung
  • Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten (Stornierung). Treten Sie vom Mietvertrag zurück, wird eine angemessene Entschädigung fällig (Stornierungsgebühr). Diese beträgt bei einer Stornierung:
  • Bis 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtmietpreises.
  • Zwischen 30 bis 60 Tagen vor Mietbeginn 40 % des Gesamtmietpreises.
  • Zwischen 29 bis 15 Tagen vor Mietbeginn 80 % des Gesamtmietpreises.
  • 14 Tage oder früher vor Mietbeginn 90 % des Gesamtmietpreises.
  • Unabhängig von der Staffelung in Abs. 1 beträgt die Stornierungsgebühr mindestens 200,00 Euro (inkl. MwSt.)


  • Das Recht auf Stornierung findet keine Anwendung auf Sonderangebote oder Frühbucherkonditionen. In diesen Fällen haben Sie trotz erklärter Stornierung den gesamten Mietpreis zu zahlen.
  • Das gesetzliche Rücktrittsrecht bleibt von der Stornierung unberührt.
  • Wir bieten keine Reiserücktrittsversicherung an. Sie können freiwillig eine Reiserücktrittsversicherung unabhängig unseres Vertragsverhältnisses abschließen. In diesem Fall, haben Sie die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers zu beachten.


  • Berechtigter Fahrer, Voraussetzungen
  • Das Fahrzeug darf nur von Ihnen oder von einem Fahrer geführt werden, der im Mietvertrag als Fahrer mit vollem Namen und Adresse eingetragen ist (nachfolgend auch als „berechtigter Fahrer“ bezeichnet).
  • Sie bzw. der berechtigte Fahrer müssen soweit nicht anders vereinbart mindestens 21 Jahre alt, mehr als 3 Jahre Inhaber der benötigten Führerscheinklasse und körperlich in der Lage sein, das Wohnmobil in der gewünschten Klasse zu Führen.
  • Sie haben das Handeln jedes berechtigten Fahrers, wie Ihr eigenes Handeln zu vertreten.
  • Bei Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 bis 4 sind wir zum Rücktritt vom Mietvertrag bzw. zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt. In diesem Falle stehen Ihnen keine Ersatzansprüche zu. Der Anspruch auf Schadensersatz, der aufgrund der Verletzung einer der Bestimmungen aus den Absätzen 1 bis 4 entsteht, bleibt hiervon unberührt.


  • Übernahme des Fahrzeugs
  • Sie bzw. der berechtigte Fahrer, müssen bei Übernahme des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche und gültige Fahrerlaubnis durch Vorlage des Führerscheins im Original nachweisen. Des Weiteren müssen Sie bzw. der berechtigte Fahrer die Identität durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) im Original nachweisen
  • Sie sind verpflichtet, eventuelle Schäden und Beanstandungen am Fahrzeug bei der Übernahme des Fahrzeugs sofort anzuzeigen und festzuhalten.
  • Das gemietete Fahrzeug wird mit voller Tankfüllung übergeben.


  • Nutzung der Mietsachen, Wartung, Inspektion, Schadensereignisse, Untermiete, Besichtigung, Rechte Dritter
  • Sie verpflichten sich, sorgsam mit den Mietsachen gemäß den Anweisungen, den Fahrzeugunterlagen in den Handbüchern und den Herstellerangaben umzugehen. Des Weiteren, haben Sie sich an die als Anlage beigefügten Nutzungshinweise zu halten.
  • Sie müssen während der Nutzung der Mietsache den Zustand der Mietsache auf augenscheinliche Schäden, technische Unversehrtheit und Verkehrssicherheit hin überprüfen. Ist ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt, haben Sie umgehend angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und uns hierüber zu informieren.
  • Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Geländefahrten, Fahrschulübungen, im Zusammenhang mit Motorsport oder zum Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind (sog. Touristenfahrten). Nicht gestattet sind ebenso wenig die Weitervermietung, sonstige Überlassung des Mietfahrzeugs an Dritte, die nicht berechtigte Fahrer gem. Ziff. 3 sind sowie sonstige zweckentfremdende Nutzungen. Der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgut-Verordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) ist untersagt.
  • Vor Mietbeginn ist der beabsichtigte Stand- bzw. Reiseort des Fahrzeugs anzugeben. Sie dürfen mit dem Fahrzeug innerhalb der EU sowie Norwegen, Schweiz und Liechtenstein verreisen, mit Ausnahme von Rumänien, Bulgarien, Zypern und Malta. Reisen mit dem Fahrzeug außerhalb der EU sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht gestattet. Reisen in Länder, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, sind nicht gestattet.
  • Während die Mietsachen nicht benutzt werden, sind sie ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern.
  • Sie tragen sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege und erbringen sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten (z.B. PKW-Maut).
  • Sie haben während der Nutzung des Fahrzeugs sämtliche Kosten für Kraftstoff- und ggf. AdBlue selbst zu tragen.
  • Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen verboten. Muss im Fahrzeug infolge eines Verstoßes gegen das Rauchverbot eine Geruchsbeseitigung durchgeführt werden, so sind wir berechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 150,00 € zu verlangen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.
  • Die Mitnahme von Tieren in den Mietfahrzeugen ist nicht gestattet. Muss im Fahrzeug infolge einer Mitnahme von Tieren eine Reinigung und/oder eine Geruchsbeseitigung durchgeführt werden, so sind wir berechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 150,00 € zu verlangen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.
  • Im Falle des Verlustes des Fahrzeugschlüssels sind wir berechtigt, für den für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels und weiteren in dem Zusammenhang entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 100,00 € zu verlangen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.
  • Nach einem Unfall, Brand, Wildschaden oder einer Straftat, insbesondere Diebstahl und Sachbeschädigung, haben Sie unverzüglich die Polizei zu verständigen und uns zu informieren. Bei sonstigem Schaden haben Sie uns den Schaden unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Bei Schadenereignissen mit Drittbeteiligung dürfen weder Sie noch der berechtigte Fahrer ein Schuldanerkenntnis abgeben. Sie haben uns unverzüglich wahrheitsgemäße Angaben zum Schadensereignis zu machen und uns vollumfänglich und über alle Einzelheiten in Textform zu unterrichten.
  • Im Fall, dass Dritte Rechte, insbesondere Pfandrechte, an den Mietsachen geltend machen, weisen Sie auf das Mietverhältnis sowie unser Eigentum an den Mietsachen hin und unterrichten uns unverzüglich.


  • Defekte am Mietfahrzeug während der Mietzeit
  • Falls während der Fahrt ein Defekt auftritt, können Sie eine Reparatur in einer Fachwerkstatt bis zu einer Höhe von 50,00 € auf unsere Kosten vornehmen lassen. Für Reparaturen mit Kosten von mehr als 50,00 € dürfen nur mit unserer Zustimmung veranlasst werden.
  • Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, so haben Sie uns umgehend telefonisch zu informieren um das weitere Vorgehen abzusprechen.


  • Haftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung, Selbstbeteiligung
  • Alle unsere Fahrzeuge sind gesetzlich haftpflichtversichert und vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall, soweit nicht anders vereinbart, 1000,00 Euro.
  • Die Haftpflichtversicherung umfasst die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK), ehemals „Grüne Karte“. Die Versicherungskarte befindet sich im Fahrzeug und ist bei Auslandsreisen zum Zwecke der Abwicklung bei einem Verkehrsunfall stets mitzuführen.
  • Sie haben das Recht, durch gesonderte Vereinbarung eine vertragliche Reduzierung der Selbstbeteiligung vorzunehmen. Die vereinbarte Selbstbeteiligung gilt nur für Sie und für berechtigte Fahrer und nur für den vertraglich vereinbarten Mietzeitraum.


  • Vertragsdauer, Rückgabe der Mietsache
  • Die Mietsache wird Ihnen für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
  • Die Rückgabe der Mietsachen ist nur innerhalb unserer Öffnungszeiten möglich. Die Rückgabe der Mietsachen hat spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort zu erfolgen.
  • Bei Rückgabe der Mietsache wird eine Servicepauschale in Höhe von 130,00 Euro (Inkl. MwSt.) für den Ersatz von während der Mietzeit verbrauchten Stoffen und Inventar fällig (Gas, Wasser, Reinigungsmittel, Sanitärzubehör). Diese Pauschale wird von der Kaution abgezogen.
  • Die Mietsachen müssen sich in demselben Zustand befinden wie sie ausgehändigt wurden, mit Ausnahme der normalen Abnutzung durch den Gebrauch. Die Mietsachen sind in betriebsfähigem und vollständigem Zustand zurückzugeben. Eine Endreinigung hat durch Sie zu erfolgen, sofern Sie diese nicht als Zusatzleistung gebucht haben.
  • Bei einer verspäteten Rückgabe, zahlen Sie zusätzlich für jeden angefangenen Tag der Überschreitung den vorgesehenen Tarif. Darüber hinaus sind Sie zur Zahlung einer Aufwandspauschale, als Ausgleich für den damit verbundenen Bearbeitungsaufwand, in Höhe von 30,00 Euro (inkl. MwSt.) verpflichtet, es sei denn Sie weisen nach, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
  • Sie sind verpflichtet das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank zurückzugeben. Muss das Fahrzeug infolge unterlassener Betankung durch uns betankt werden, so tragen Sie die entstehenden Kraftstoffkosten. Des Weiteren sind wir in diesen Fällen berechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50,00 € zu verlangen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.
  • Setzen Sie nach Ablauf der Mietzeit den Gebrach der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit. § 545 BGB wird ausgeschlossen.


  • Preis, Zahlung, Fälligkeit, Kaution, Sondertarife
  • Der Mietpreis setzt sich zusammen aus der Grundmiete sowie etwaige Sonderkosten wie z.B. Gebühren für die Reduzierung der Selbstbeteiligung.
  • Sie haben innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu zahlen. Der restliche Mietpreis ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.
  •  Sie haben bei Übergabe der Mietsache eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (nachfolgend als Kaution bezeichnet) in Höhe von mindestens 1.500,00 Euro bzw. der im Angebot ausgewiesenen Höhe zu zahlen.
  • Sie haben das Recht, die Zahlungen auf unser in der Auftragsbestätigung aufgewiesenes Konto per Überweisung oder Kreditkarte zu tätigen oder vor Ort in Bar oder per EC-Karte zu zahlen.
  • Wir haben das Recht, uns für Forderungen, die wir gegen Sie im Rahmen des Mietvertrages erlangt haben, aus der Kaution zu befriedigen.
  • Nach Rückgabe der Mietsachen überprüfen wir, ob diese dem Vertragsgemäßen Zustand nach § 9 entsprechen. Sollte dies der Fall sein, erhalten Sie im Falle der in Bar hinterlegten Kaution, diese unverzüglich zurück. Haben Sie die Kaution per Kreditkarte hinterlegt, erhalten Sie die Kaution innerhalb von 7 bis 10 Tagen zurück. Sollten die Mietsachen nicht dem vertragsgemäßen Zustand entsprechen, behalten wir die Kaution bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts zurück. Sie erhalten nach der abschließenden Klärung des Sachverhalts die Kaution abzüglich etwaiger Ansprüche zurück.
  • Der Mietpreis ist auch bei verspäteter Abholung oder frühzeitiger Rückgabe der Mietsache in vereinbarter Höhe zu begleichen.
  • Sondertarife gelten nur für den angebotenen Zeitraum und setzen voraus, dass die Anmietung für den vollständigen bei Anmietung vereinbarten Mietzeitraum erfolgt. Bei Überschreitung oder Unterschreitung des vereinbarten Mietzeitraums gilt für den gesamten Mietzeitraum nicht der Sondertarif, sondern der Normaltarif.


  • Abtretungsverbot, Aufrechnung, Rechnung
  • Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen zu.
  • Vorbehaltlich unserer schriftlichen Zustimmung sind Sie nicht berechtigt, Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag gegen uns an Dritte abzutreten. Die Regelungen des § 354a HBG bleiben unberührt.
  • Sie stimmen zu, dass wir Ihnen die Rechnung in elektronischer Form per E-Mail zusenden. Sie können der Übersendung der Rechnung in elektronischer Form jederzeit widersprechen. Sie erhalten dann eine Rechnung in Papierform.
  • Wenn der Mietpreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietpreiskorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsverstößen auf der Grundlage des Mietvertrages.


  • Haftung des Mieters und des berechtigten Fahrers
  • Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Verletzungen dieses Mietvertrages haften Sie grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Haftung umfasst auch Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall.
  • Von der Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung sind insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch Fehlbehandlung und/oder -bedienung des Fahrzeuges entstanden sind.
  • Für Schäden, die Sie oder der berechtigte Fahrer vorsätzlich herbeiführen, besteht kein Versicherungsschutz und Ihre Haftung ist nicht auf die vereinbarte Selbstbeteiligung beschränkt. Bei grob fahrlässiger Schadenverursachung ist Ihr Haftungsumfang ohne Begrenzung auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis im Sinne des § 81 Abs. 2 VVG zu bemessen.
  • Sie haften vollumfänglich ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn eine von Ihnen zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere bei Verstoß gegen die Pflichten aus § 6 Abs. 11 (Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden), vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer von Ihnen zu erfüllenden Obliegenheit ist ohne Rücksicht auf die Selbstbeteiligung Ihr Haftungsumfang in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis im Sinne des § 28 Abs. 2, 3 VVG zu bemessen. Sie tragen die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit. Abweichend hiervon verbleibt es bei der vereinbarten Selbstbeteiligung pro Schadenfall, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Schadenfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unseres Schadens ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.
  • Sie haften für die von Ihnen begangenen Gesetzesverstöße, insbesondere Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeuges. Sie verpflichten sich, uns von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern, Gebühren, Kosten und Auslagen freizustellen, die anlässlich vorgenannter Verstöße, Behörden oder Gerichte oder sonstige Dritte von uns einfordern. Entstehen uns aus der Bearbeitung solcher Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Kosten, so haben Sie uns diese zu ersetzen. Wir sind berechtigt vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30,00 Euro (Inkl. MwSt.) zu verlangen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.
  • Sämtliche vorstehende Regelungen gelten neben Ihnen auch für die berechtigten Fahrer, wobei eine vertragliche vereinbarte Selbstbeteiligung nicht zu Gunsten nicht fahrtberechtigter Dritter gilt.
  • Mehrere Mieter haften für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
  • Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) sowie der Sondervertrag „Versicherungsschutz für Wohnmobile“ gelten ergänzend zu den Regelungen in diesen AGB.


  • Haftung des Vermieters
  • Es gelten vorbehaltlich der nachfolgenden vereinbarten Regelungen die gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gem. § 536a BGB ist ausgeschlossen. Wir haften insoweit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  • Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
  • Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
  • Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
  • Wir übernehmen keine Haftung für Sachen, die Sie bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen haben; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.


  • Rechtswahl
  • Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
  • Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.


II. Kundeninformationen


1. Identität des Verkäufers

VTM Camping & KFZ

Inh. Tobias Voit

Bahnhofstraße 2

92693 Eslarn

Deutschland

Telefon: 09653-929285

Fax: 09653-929286

E-Mail: tvvoit@freenet.de


Alternative Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Sixt nimmt an dem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil.


2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen „Zustandekommen des Vertrages“ unserer Allgemeinen Vermietungsbedingungen (Teil I.).


3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch.


3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online-Buchungssystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Vermietungsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.


3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Buchungssystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.


4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.


5. Preise und Zahlungsmodalitäten

5.1.  Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.


5.2. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.


5.3. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

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